Waffenaffinität der rechtsextremistischen Szene muss weiter Grund zur Sorge sein

Der Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags zur Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke (UNA 20/1) hat heute den Oberstaatsanwalt beim Generalbundesanwalt Killmer vernommen, der die Gefährlichkeit des verurteilten Mörders Stephan Ernst und seines Gesinnungsgenossen Markus H. bestätigt hat. Beide Männer waren den Behörden lange als gewaltbereite Rechtsextremisten bekannt. Dennoch hatte sie das hessische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) aus dem Blick verloren. Stephan Ernst sei aus seiner Sicht auch der Messerangriff auf Ahmed I. zuzurechnen, so der Zeuge Killmer. Dafür sprächen gewichtige Anhaltspunkte.

Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, sagte zu der Ausschusssitzung: „Es stellt sich heute die Frage, wie der Mörder von Dr. Walter Lübcke sein umfangreiches Arsenal an illegalen Waffen finanzieren konnte, zu dem auch eine funktionsfähige Maschinenpistole und mehrere Tausend Schuss Munition gehörten. Die Aussagen des Zeugen Killmer zur Gefährlichkeit von Ernst und seinen Gesinnungsgenossen geben Anlass zur Sorge. Sie stehen exemplarisch für die Militanz der Szene. Die Affinität für Waffen im Rechtsextremismus war und ist weiterhin hoch. Es stellt sich auch die Frage, weshalb der florierende Waffenhandel in der rechten Szene den hessischen Sicherheitsbehörden nicht frühzeitig aufgefallen ist.“