Jugendliche müssen über ihre Zukunft mitentscheiden und wählen können

Der Hessische Landtag hat heute über den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Absenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre debattiert.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, sagte, ein kommunales Wahlrecht für Jugendliche ab 16 biete jungen Menschen bessere Chancen, sich in politische Entscheidungsprozesse einzubringen. „Mit 14 ist man in Deutschland religions- und strafmündig. Mit 16 verdient ein Teil der Jugendlichen bereits eigenes Geld, zum Beispiel als Auszubildende, und zahlen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Sie leisten also einen Beitrag zu unserem Gemeinwesen. Vor allem aber sind 16-jährige durchaus bereits politisch denkende Menschen, die man nicht von Richtungsentscheidungen auf der kommunalen Ebene ausschließen sollte. Denn der Wille, sich politisch zu artikulieren und sich gesellschaftlich einzubringen, ist unbestreitbar da“, so Günter Rudolph in der Plenardebatte.

Das Wahlrecht ab 16 auf der Ebene der Kommunen sei ein hervorragendes Instrument, um Jugendliche an die Funktionsweisen des demokratischen Staates heranzuführen, sagte Rudolph. In anderen Bundesländern habe sich diese Erkenntnis durchgesetzt, weswegen elf der 16 deutschen Länder ihren Bürgerinnen und Bürgern ab 16 Jahren das Recht gewährten, sich aktiv an den Kommunalwahlen zu beteiligen. „Wer wählen kann, der merkt, dass er dazugehört. Wer nicht wählen darf, bleibt ausgeschlossen von der demokratischen Teilhabe“, so Günter Rudolph.

Er verwies darauf, dass die Landtagsfraktionen der Freien Demokraten, der Grünen und der Linke die Gesetzesinitiative der SPD begrüßt hätten. Lediglich die Fraktionen von CDU und AfD hätten sich gegen eine Senkung des Kommunalwahlalters ausgesprochen. Günter Rudolph sagte: „Die parlamentarische Anhörung zum unserem Gesetzentwurf wird aller Voraussicht nach bestätigen, was die fortschrittlicheren politischen Kräfte in unserem Land schon wissen: Dass es nämlich keine stichhaltigen Argumente gegen ein Wahlrecht mit 16 Jahren auf der kommunaler Ebene gibt. Es gibt eine gesellschaftliche Mehrheit, es gibt – zumindest, wenn man den Pressemitteilungen von FDP, Grünen und Linken glauben darf – auch im Hessischen Landtag eine Mehrheit für unseren Gesetzentwurf. Wir werben deshalb nachdrücklich um Unterstützung dafür.“