Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Günter Rudolph, hat das heute bekanntgegebene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag begrüßt. Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass der Rundfunkbeitrag – wie von der zuständigen Kommission vorgeschlagen – um 86 Cent monatlich steigen kann.
Rudolph sagte am Donnerstag in Wiesbaden: „Das Bundesverfassungsgericht hat erneut deutlich gemacht, welche Bedeutung der öffentlich-rechtliche Rundfunk als unabhängige Institution für die Demokratie hat. Deswegen liegt die Schwelle für politische Eingriffe in die Organisation und in die Finanzierung der Anstalten sehr hoch. Wir brauchen starke öffentlich-rechtliche Sender mehr denn je. Denn sie sind – auch das hat das Gericht festgestellt – ein unverzichtbares Gegengewicht zu den so genannten ‚Sozialen Medien‘, in denen zuhauf Halb- und Unwahrheiten verbreitet werden, die aber dennoch von vielen Menschen für Informationsmedien gehalten werden. Insofern begrüße ich die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes und die Stärkung der Staatsferne der Anstalten ausdrücklich.“