Instrumentalisierung der Polizei durch CDU im Kommunalwahlkampf wirft Fragen auf

Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph hat am Wochenende kritisiert, dass die CDU im Kommunalwahlkampf Polizistinnen und Polizisten auf Wahlplakaten abbildet. So habe die CDU in Schwalmstadt zwei Polizisten in Uniform vor einem Streifenwagen mit dem Slogan „Hey Schwalmstadt –  Wir sorgen für Sicherheit“ plakatiert. Auch die CDU Wiesbaden plakatierte die Rückseite eines Polizisten mit dem Slogan „Mit Sicherheit Sicherheit. Jetzt“.

Rudolph sagte dazu am Samstag in Wiesbaden:

„Die Polizei ist ein Exekutivorgan des Staates. Ihre Arbeit darf durch politische Parteien nicht instrumentalisiert werden. Eine Vermischung von Partei und Polizei darf es nicht geben. Die Vereinnahmung der Polizei durch die CDU im Kommunalwahlkampf ist rechtlich fragwürdig und moralisch inakzeptabel.“

Der SPD-Politiker verwies auf eine kleine Anfrage des Innenministeriums in anderer Sache aus dem Jahr 2017 (Drucksache 19/4984 – s. Anlage).

„Das Innenministerium hat damals mitgeteilt, dass Fotos von Polizistinnen und Polizisten, die aus dienstlichen Zwecken heraus entstehen, weder von Parteien noch von Wahlbewerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden dürfen. Vor dem Hintergrund dieser Aussage haben wir Innenminister Beuth nun aufgefordert, den aktuellen Sachverhalt rechtlich zu bewerten.  Unabhängig von dieser rechtlichen Bewertung bleibt für uns als SPD klar: Die Polizei darf von keiner Partei zu Wahlkampfzwecken ausgenutzt werden.“