Bürgerbeauftragter und Landesbeauftragter für die Hessische Polizei ist dringend notwendig

In Zweiter Lesung hat der Hessische Landtag heute über den Gesetzesvorschlag der SPD-Fraktion für einen Bürgerbeauftragten des Landes Hessen und einen Landesbeauftragten für die hessische Polizei beraten. In der Aussprache machte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Günter Rudolph, deutlich, dass mit der Einrichtung einer solchen Stelle den Bürgerinnen und Bürgern endlich die Möglichkeit gegeben werden könnte, sich bei Problemen mit hessischen Behörden und Dienststellen an eine unabhängige Instanz zu wenden.

 

Rudolph sagte am Mittwoch im Plenum: „Die hierzu im Innenausschuss durchgeführte Anhörung hat eindrucksvoll bewiesen, dass ein solcher Bürgerbeauftragter dringend notwendig ist. Dadurch, dass diese Person vom Hessischen Landtag unmittelbar gewählt werden soll, wird diese sowohl über die notwendige Unabhängigkeit verfügen, als auch über die Befugnisse, gegenüber anderen Behörden tätig werden zu können.“

Die Abgrenzung zum Petitionsrecht werde in dem SPD-Gesetzentwurf klar geregelt und sei auch in der Anhörung bestätigt worden. „Hier wird es kein Konkurrenzverhältnis geben. Der Bürgerbeauftragte wird in den Fällen zuständig sein, in denen klassischer Weise das Petitionsrecht nicht greift“, erklärte Rudolph.

Gleichzeitig sehe der Gesetzesvorschlag auch die Einrichtung eines Landesbeauftragten für die Hessische Polizei vor. „Diese Stelle halten wir für dringend notwendig, damit sich Beschäftigte außerhalb der hessischen Polizeistrukturen aber auch Bürger an diese Person wenden können. Das bisherige Konstrukt, eine solche Stelle innerhalb der Behördenhierarchie des Innenministeriums anzusiedeln, ist völlig falsch“, machte Rudolph deutlich. Die Anhörung habe außerdem gezeigt, dass eine Anlaufstelle für Whistleblower notwendig sei. Gerade die Vorkommnisse bei der Hessischen Polizei in den letzten Monaten mit den vielen Skandalen und Vorkommnissen mit rechtextremen Hintergrund würden die Einsetzung eines Polizeibeauftragten notwendiger denn je machen.

„Das Beispiel des Datenschutzbeauftragten, der eine unabhängige Anlaufstelle ist, zeigt, dass dies auch zu einer besseren Akzeptanz von Entscheidungsprozessen führt. Es bleibt zu hoffen, dass bei der Personenauswahl nicht wie bei Schwarzgrün üblich parteipolitische Gesichtspunkte über die Besetzung dieser Stelle entscheiden“, sagte Rudolph.