Der Hessische Landtag hat heute über einen von den Freien Demokraten vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform des Landtagswahlgesetzes debattiert. Kernpunkt des Entwurfs ist eine Reduzierung der Wahlkreise zur Landtagswahl.
In der Plenardebatte erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph, der Gesetzentwurf sei nicht zielführend und in der Sache auch falsch. Rudolph zeigte sich überrascht vom Zeitpunkt des FDP-Vorstoßes, da derzeit eine Kommission beim Hessischen Landtag über eine Veränderung bei den Landtagswahlkreisen berate, die sich auf Grund von veränderten Bevölkerungszahlen ergäben. „Bereits jetzt mit Gesetzentwürfen Fakten schaffen zu wollen, ist der völlig falsche Ansatz und stellt auch die Arbeit dieser Kommission in Frage“, sagte Rudolph.
Der Vorschlag der FDP, die Wahlkreise von bisher 55 auf 45 zu reduzieren, bedeute im Ergebnis klar eine Schwächung des ländlichen Raums, da hier deutlich weniger Menschen wahlberechtigt seien. Das Argument, dass man die Größe des Landtages auf jeden Fall auf 110 Abgeordnete belassen müsste, ohne Ausgleichs- und Überhangmandate zu berücksichtigen, sei ebenso fehl am Platze.
Rudolph sagte: „Zu unterstellen, dass bei jeder zukünftigen Landtagswahl Überhangmandate in der jetzigen Anzahl entstehen, ist durch nichts belegbar. Die Zusammensetzung des Landtages muss sich auch durch das Ergebnis bei der Anzahl der Abgeordneten widerspiegeln. Und mit den Kosten eines größeren Landtags zu argumentieren, ist sehr vordergründig und gibt populistischen Stimmungen nach. Deswegen wird die SPD-Fraktion diesen Gesetzentwurf ablehnen.“