Markus H., der mutmaßliche Mittäter bei der Ermordung von Dr. Walter Lübcke, durfte legal Waffen besitzen, weil der hessische Verfassungsschutz wesentliche Informationen zurückgehalten hat. Einem Bericht des Fernsehmagazins „Panorama“ zufolge konnte sich der Rechtsextremist und mutmaßliche Mordhelfer Markus H. im Jahr 2015 vor Gericht eine Waffenbesitzkarte erstreiten, weil es nach damaliger Auskunft des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) fünf Jahren lang keine Hinweise auf eine verfassungsfeindliche Betätigung von H. mehr gegeben habe. Diese Auskunft war unvollständig und unterschlug Erkenntnisse des Verfassungsschutzes aus den Jahren 2010 und 2011, wie der heutige Präsident des LfV bestätigen musste.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Günter Rudolph, sagte dazu am Donnerstag:
„Bisher hat das Landesamt für Verfassungsschutz immer bestritten, das Gericht falsch informiert zu haben, das über die Waffenbesitzkarte von Markus H. zu entscheiden hatte. Nun aber bestätigt der aktuelle LfV-Präsident, dass es genau so war und dass alle früheren Erklärungen, das Amt habe nichts falsch gemacht, Makulatur sind. Und man muss befürchten, dass das nicht der einzige Fall von eklatantem Versagen im LfV war. Jeder einzelne dieser unglaublichen Vorgänge bestätigt, wie wichtig der Parlamentarische Untersuchungsausschuss ist, den der Hessische Landtag in seiner nächsten regulären Sitzung einsetzen wird. Wir werden dort sehr intensiv darüber zu sprechen haben, wieso die hessischen Sicherheitsbehörden über viele Jahre nicht richtig einschätzen konnte, welche Gefahr von der rechten Szene ausgeht, die sich vor den Augen des Verfassungsschutzes gebildet, verfestigt und vernetzt hat.“