Weiteres Ermittlungsverfahren gegen Stephan E. – Wieso fallen entscheidende Verdachtsmomente 16 Jahre später auf?

Gegen Stephan E., den mutmaßlichen Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke, läuft ein weiteres, der Öffentlichkeit bislang nicht bekanntes Ermittlungsverfahren wegen versuchten Mordes. Die Generalbundesanwaltschaft prüft nach Recherchen des Norddeutschen Rundfunks (NDR) und des SPIEGEL Hinweise, wonach E. im Jahr 2003 versucht haben soll, in Kassel einen Lehrer zu ermorden, der sich damals wie heute gegen Rechtsradikalismus engagiert.

Dazu sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Günter Rudolph: „Zu erfahren, dass es beim Generalbundesanwalt ein zweites Ermittlungsverfahren gegen Stephan E. gibt, überrascht uns – und es beunruhigt auch. Offensichtlich gibt es Hinweise darauf, dass Stephan E. schon 2003 nicht einfach ein rechtsradikaler, einschlägig vorbestrafter Gewalttäter gewesen ist, sondern ein zum Töten entschlossener Terrorist. Denn wenn Karlsruhe ermittelt, müssen belastbare Indizien für eine schwere Straftat vorliegen. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso die möglichen Bezüge zwischen E. und dem Mordanschlag auf den Lehrer in Kassel erst 16 Jahre später aufgefallen sind. Zu klären ist, ob Polizei und Staatsanwaltschaft die Tat im Jahr 2003 richtig eingeordnet haben – und ob das Landesamt für Verfassungsschutz alle Informationen bereitgestellt hat, die erforderlich gewesen wären, um mögliche politische Motive für das Attentat auf den Pädagogen hinreichend auszuleuchten. Der Vorgang wirft erneut viele Fragen auf. Und die Landesregierung wäre gut beraten, diese Fragen nicht erst im nächsten Untersuchungsausschuss umfassend zu beantworten.“