Das Landgericht Frankfurt hat diese Woche das Land Hessen dazu verurteilt, einem Eintracht-Frankfurt-Fan ein Schmerzensgeld in Höhe von 7000 Euro zu zahlen. Polizeibeamte hatten den Mann bei einem Einsatz vor dem Europacup-Spiel gegen Schachtjor Donezk im Februar 2019 über eine Werbebande gestoßen, als sie versuchten, ein gegen Innenminister Peter Beuth (CDU) gerichtetes Banner zu entfernen.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Günter Rudolph, nannte das Schmerzensgeld „den Preis, den das Land nun für die Rechthaberei des Innenministers bezahlen muss“. Immerhin habe das Landgericht noch im Januar dieses Jahres einen Vergleich zwischen dem Land Hessen und dem Eintracht-Anhänger vorgeschlagen, den das Land aber abgelehnt hatte, weil es partout kein Fehlverhalten der Polizeibeamten erkennen wollte – anders als das Gericht, das eine Verletzung der Amtspflicht feststellte.
„7000 Euro, das ist also der Preis für die Uneinsichtigkeit des Innenministers, der seine Polizeibeamten vor dem Europacup-Spiel im vergangenen Jahr mit unnötiger Härte in den Frankfurter Fanblock geschickt hat – wegen eines geschmacklosen, aber wahrlich nicht staatsgefährdenden Schriftbanners“, stellte Günter Rudolph am Freitag fest. „Dass der Einsatz gegen die Eintracht-Ultras unangemessen war, wusste jeder, der die Bilder und Videos aus dem Stadion gesehen hat. Nur der Innenminister nicht, dessen Ego von den Eintracht-Fans gekränkt war. Ich hoffe doch sehr, dass das Land auf die Revision gegen das Urteil verzichtet, damit die Peinlichkeit der Rechtfertigungsversuche, die Herr Beuth und seine politischen Helferlein damals unternommen haben, nicht noch größer wird.“