Lotse durch das Behördendickicht – Landtag soll unabhängigen Bürgerbeauftragten wählen

Bürgerbeauftragter

Mit dem heute im Hessischen Landtag diskutierten Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zum Gesetz über einen Bürgerbeauftragten des Landes Hessen und den Landesbeauftragten für die hessische Polizei möchte die SPD-Fraktion den Bürgerinnen und Bürger im Lande die Gelegenheit geben, sich an eine unabhängige Instanz zu wenden, falls es irgendwelche Probleme mit Hessischen Behörden gibt.

Dazu sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Günter Rudolph:

„Um behördliche Strukturen besser verstehen und nachvollziehen zu können, aber auch um transparente Entscheidungsprozesse zu gewährleisten, sollen sich Bürger an die unabhängige Instanz eines Bürgerbeauftragten wenden können. Dadurch, dass diese Stelle direkt beim Hessischen Landtag angesiedelt und auch von ihm gewählt wird, hat er auch die notwendige Unabhängigkeit und die Befugnis gegenüber Behörden tätig zu werden.

Darüber hinaus, soll der Bürgerbeauftragte aber auch gleichzeitig die Stelle des Landesbeauftragten für die hessische Polizei wahrnehmen. Die bisherige Konstruktion, dass man sich bei Problemen innerhalb der Polizei an eine Stelle im Innenministerium wenden konnte, war nicht von Erfolg gekrönt. Wir wollen eine unabhängige Stelle außerhalb bestehender hierarchischer Strukturen eines Ministeriums.

Im Gegensatz zu CDU und Grünen, die in den letzten Jahren immer wieder versprochen haben, eine unabhängige Instanz zu schaffen, ist der Gesetzentwurf der SPD klar strukturiert.

Wir haben eine klare Abgrenzung zum Petitionsausschuss, da sich die Aufgabenwahrnehmungen auf alle Anliegen und Bereiche erstrecken soll, die keine Petitionen sind. Der Petitionsausschuss arbeitet weiterhin in seinem Bereich unabhängig davon.

In jährlichen Berichten, soll der Bürgerbeauftragte auch über seine Arbeit informieren, aber auch darüber hinaus soll er jeder Zeit unabhängig dem Landtag von besonderen Vorkommnissen informieren können. Wir wollen den Bürgern die Möglichkeit geben, sich an eine unabhängige Stelle wenden zu können. Hier ist dringender Handlungsbedarf. Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion bietet dazu die notwendigen Voraussetzungen.“