Beauftragter ja, Oberaufseher nein

Der Hessische Landtag hat heute über die Pläne der Landesregierung zur Bestellung eines Bürgerbeauftragten debattiert. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, begrüßte das Vorhaben im Grundsatz, übte aber Kritik daran, wie Schwarzgrün das neue Amt anlegen will.

Rudolph sagte: „Es ist grundsätzlich richtig, einen Bürgerbeauftragten einzusetzen, der zwischen Bürgern und Behörden vermitteln kann. Wichtig muss uns als Parlamentariern aber sein, dass der oder die künftige Bürgerbeauftragte nicht in Konkurrenz zur Arbeit des Petitionsausschusses des Landtags steht. Die Hessische Landesverfassung sieht ausdrücklich vor, dass Petitionen an die Volksvertretung zu richten sind, deswegen ist hier eine deutliche Abgrenzung zur Arbeit eines Bürgerbeauftragten vorzunehmen. Der oder die Beauftragte kann jedenfalls nicht als ‚Oberaufseher‘ für den Petitionsausschuss des Landtags installiert werden“

Da es Schwarzgrün bisher nicht geschafft habe, die Rahmenbedingungen für die Zuständigkeiten und Aufgaben des oder der Bürgerbeauftragten zu definieren, könne die aktuelle Debatte lediglich eine grobe Orientierung bieten. „Und damit wir in der Frage, welche Rolle ein Bürgerbeauftragter für Hessen eigentlich spielen soll, nicht länger im Nebel stochern müssen, wird die SPD-Fraktion spätestens im Januar einen konkreten Vorschlag für eine sach- und problemgerechte gesetzliche Lösung vorstellen“, kündigte Rudolph an.