Im Schwalm-Eder-Kreis engagieren sich mehr als 5.000 Männer und Frauen in den Einsatzabteilungen der 222 Freiwilligen Feuerwehren. Das Arbeitsverhältnis der aktiven Feuerwehrleute soll nun unter einen besonderen Schutz gestellt werden, berichtet Günter Rudolph.
Die SPD Landtagsfraktion hat daher ein Gesetzentwurf eingebracht, die den Kündigungsschutz, der für ehrenamtliche Kommunalpolitiker zum Zwecke der freien, unabhängigen Mandatsausübung gilt, auf Feuerwehrangehörige ebenfalls zu übertragen.
Ziel der gesetzlichen Ergänzung des Brandschutzgesetzes ist es, denjenigen mehr Sicherheit am Arbeitsplatz zu geben, die sich an 365 Tagen im Jahr, auch an Sonn- und Feiertagen, für die Sicherheit der Bevölkerung einsetzen und dabei oft Leib und Leben riskieren, betont Günter Rudolph abschließend.
Der Gesetzentwurf mit der Drucksachennummer 19/3428 ist unter folgendem Link nachzulesen:
http://starweb.hessen.de/starweb/LIS/drucksache19.htm