Günter Rudolph (SPD): Gutachten bestätigt verfassungswidriges Handeln der Landesregierung

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph hat die heutige Pressekonferenz des Deutschen Beamtenbundes zum Gutachten von Prof. Dr. Dr. Ulrich Battis in Wiesbaden wie folgt kommentiert:

„Die SPD unterstützt den Deutschen Beamtenbund in Hessen in seinem Vorgehen gegen das Besoldungsdiktat der schwarz-grünen Landesregierung. Das Gutachten von Prof. Dr. Dr. Battis, das vom Deutschen Beamtenbund in Auftrag gegeben wurde, zeigt eindeutig, dass die schwarz-grüne Landesregierung mit ihren im Koalitionsvertrag vereinbarten Sparmaßnahmen auf dem Rücken der Beamtinnen und Beamten verfassungswidrig handelt. Sie ignoriert völlig die Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht in seinen Leitentscheidungen zur B-, R- und A-Besoldung aufgestellt hat. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Landesregierung trotz Kenntnis dieser Entscheidungen weiter an ihrem Weg festhält und nach Gutsherrenart die Besoldung bestimmt, obwohl dieser offensichtlich nicht mit unserem Grundgesetz übereinstimmt.

Das Gutachten deckt auf, dass die Nullrunde im Jahr 2015 und die lediglich einprozentige Anpassung in den folgenden Jahren angesichts der positiven Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse einer Besoldungskürzung gleichkommt, für die es jedoch keine sachlichen Gründe gibt. Die immer wieder von der Landesregierung gebetsmühlenartig vorgetragene Notwendigkeit von Sparmaßnahmen, um die Reglungen der Schuldenbremse einzuhalten, kann nicht mehr als Totschlagargument herangezogen werden. Dieser allgemeine Verweis auf haushaltspolitische Motive lässt das Bundesverfassungsgericht nicht gelten.

Auch die pauschale Festlegung der Besoldungsanpassung für die nächsten Jahre widerspricht der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hält eine Sachverhaltsermittlung vor der Festlegung einer festen Besoldungsanpassung für erforderlich. Eine solche hat die Landesregierung jedoch nicht durchgeführt.

Aufgrund der erheblichen Differenz zwischen der Besoldungsentwicklung der Beamtinnen und Beamten und den Tarifergebnissen der Angestellten im öffentlichen Dienst in Hessen kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass in Hessen eine verfassungswidrige Unteralimentation existiert.

Die SPD fordert die Ergebnisse der Tarifbeschäftigten von 2,4 Prozent, die ab 1. April 2016 gelten, auf die Beamtinnen und Beamten in Hessen zu übertragen. Eine angemessene Besoldung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist vor allem eine Frage des Respekts und der Wertschätzung. Die Landesregierung muss endlich handeln.“