Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph hat die heutige Zeugenvernehmung im NSU-Untersuchungsausschuss wie folgt kommentiert:
Die Zeugin R. hat heute in aller Deutlichkeit ausgesagt, dass der Polizei im Sommer 2006 die Klarnamen der V-Leute von Andreas Temme bekannt gewesen seien und dass es keinen Grund gegeben habe, sie nicht unmittelbar durch die Polizei vernehmen zu lassen. Insbesondere sei bei der Abwägung einer bundesweiten, zur damaligen Zeit noch nicht abgeschlossenen Mordserie auf der einen Seite mit den Geheimhaltungsinteressen des Landes auf der anderen Seite zu berücksichtigen gewesen, dass die Klarnamen bekannt gewesen seien. Durch die Polizeibefragung wäre keine zusätzliche Gefährdung eingetreten. Dies wirft natürlich massive Fragen an den damaligen hessischen Innenminister Bouffier auf.
Die Zeugin erläuterte überdies verschiedene disziplinarwürdige Sachverhalte bezogen auf Verhaltensweisen unterschiedlicher Verfassungsschutzmitarbeiter. Außerdem hat die Zeugin erklärt, dass aufgrund der zahlreichen Versäumnisse und Fehler von Andreas Temme ein Disziplinarverfahren gegen ihn zwingend erforderlich gewesen sei. Dies ist aber gegen Andreas Temme ohne Abschluss eingestellt worden. Er ist lediglich versetzt worden.
Es ist bemerkenswert, dass die Zeugin aussagte, dass das Landesamt für Verfassungsschutz im Jahre 2007 verkrustet gewesen sei und hinter den Standards anderer Verfassungsschutzämter stark hinterherhinkte. Aufgrund dessen musste die neue Amtsleitung 2007 erhebliche Reformen und Modernisierungen vornehmen. Es entsteht auch der Eindruck, dass der Bereich Rechtsextremismus in den Jahren bis 2007 beziehungsweise bis 2011 gänzlich unterschätzt wurde.