Hofmann und Rudolph (SPD): Justizministerin Kühne-Hörmann verdreht Tatsachen in der Diskussion um Verschärfung des Sexualstrafrechts

Der Parlamentarische Geschäftsführer Günter Rudolph und die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann haben eine Aussage von Justizministerin Kühne-Hörmann in der Hessisch/Niedersächsischen Allgemeinen vom 16. Januar 2016, dass Bundesjustizminister Heiko Maas die verzögerte Reform des Sexualstrafrechts zu verschulden habe, als „Verdrehung von Tatsachen“ bezeichnet. „Bundesjustizminister Maas hat bereits im Juli 2015 einen Gesetzesentwurf zur Verschärfung des Sexualstrafrechts vorgelegt. Das Bundeskanzleramt hat seitdem ohne jegliche Begründung die Reform blockiert. Es ist nicht nachvollziehbar, wie die hessische Justizministerin nun behaupten kann, dass der Bundesjustizminister durch sein zögerliches Handeln die Verschärfung zu verantworten habe. Es findet eine Verdrehung von Tatsachen statt, die unverschämt ist. Die Justizministerin will nicht wahrhaben, dass ihre Partei die Novellierung ein halbes Jahr blockiert hat“, sagten Rudolph und Hofmann unisono am Montag in Wiesbaden.

„Wir fordern die hessische Justizministerin auf, die ungerechtfertigten Attacken auf den Bundesjustizminister endlich zu unterlassen und sich ihrer eigentlichen Aufgabe zu widmen. Wir benötigen nun eine starke Justiz, um den geplanten Änderungen Wirkung zu verleihen. Der Stellenabbau in der hessischen Justiz, den die schwarz-grüne Landesregierung auf den Weg gebracht hat, trägt hierzu sicherlich nicht bei. Allein in diesem Jahr werden 147 Stellen abgebaut. Frau Kühne-Hörmann sollte ihre Energie und Zeit lieber in diese Maßnahme stecken, als ungerechtfertigte Kritik am Bundesjustizminister zu üben“, so Hofmann und Rudolph.