Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph hat in der Plenardebatte zum NSU-Untersuchungsausschuss die Hessische Landesregierung und die Fraktionen von CDU und Grünen aufgefordert, sich endlich an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu halten und die Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses nicht weiter zu behindern und zu unterlaufen, sondern zu unterstützen. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. Juni 2009 kann das Parlament nicht als Außenstehender behandelt werden, der zum Kreis derer gehört, vor denen Informationen zum Schutze des Staatswohles geheim zu halten sind. Nach diesem Urteil dürfen einem Untersuchungsausschuss Beweismittel aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht mit einem pauschalen Berufen auf eine der verfassungsrechtlichen Gründe wie Staatswohl zurückgehalten werden. Es gibt daher überhaupt keinen Grund, unseren Antrag zurück zu nehmen, wie es CDU und Grüne verlangen. Wir wollen nur, dass sich die Hessische Landesregierung an Recht und Gesetz hält, sagte Rudolph am Donnerstag in Wiesbaden.
Wir haben zahlreiche Akten erhalten, die grundlos geschwärzt oder die nur eine formelhafte und pauschale Begründung enthalten. Nicht nur einzelne Sätze, sondern komplette Seiten, komplette Sachverhalte, komplette Hintergründe. Dies ist nicht gerechtfertigt und die ist für den Untersuchungsausschuss auch nicht überprüfbar, ob es gerechtfertigt sein könnte. Außerdem behindert es uns massiv in unserer Aufklärungsarbeit, weil uns Hintergründe und Zusammenhänge nicht offen gelegt werden, so der SPD-Politiker.
Die Aufklärung des schrecklichen Mordes in Kassel und der Mordserie insgesamt seien nur dann möglich, wenn die Hessische Landesregierung nicht verzögere, verschleppe und die Arbeit in unerträglicher Weise des Untersuchungsausschusses behindere. Nur so kann das erschütternde Vertrauen in unseren Rechtsstaat wieder hergestellt werden, wenn alle offenen Fragen mit der Vorlage aller Akten beantworten werden könnten. Unser rechtsstaatliches und parlamentarisches Demokratieverständnis geht davon aus, dass das Parlament und seine Ausschüsse noch immer die Regierung kontrollieren und nicht die Landesregierung großzügig Sprechstunden gegenüber Abgeordneten abhält, um ihm ihre vorher festgelegte Meinung darzulegen, sagte Rudolph.
Man habe bereits jetzt viele Monate an Zeit verloren, durch unnötige Zeugen, Tricks und Mätzchen von CDU und Grünen. Wer es ernst meine mit der Aufklärung dieses schrecklichen Mordes in Kassel habe, müsse ein gemeinsames Interesse daran haben, alle möglichen Fakten und Unterlagen zu bekommen, die die vielen offenen Fragen auch aufklären könnten.
Wir fordern daher CDU und Grüne, sowie die Landesregierung auf, dass sie sich an Recht und Gesetz halten. Hören sie endlich auf die Arbeit des Untersuchungsausschusses weiter zu untergraben. Klären wir gemeinsam den schrecklichen Mord und die Hintergründe auf. Dies sind wir dem Opfer, den Familien, aber auch dem demokratischen Rechtsstaat schuldig, so der Parlamentarische Geschäftsführer.