Günter Rudolph (SPD): Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Kassel bei verweigerten Aussagegenehmigungen ist schwer nachvollziehbar

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph hat die heutige Zeugenvernehmung in der öffentlichen Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses im Hesseischen Landtag als Beleg dafür gewertet, dass der damalige ermittelnde Staatsanwalt Dr. W. die Einschätzung der SPD, dass verschiedene Abläufe am Tatort denkbar seien, teile. „Es ist insbesondere auch denkbar, dass Andreas Temme den Mord mitbekommen und sich aus bisher unbekannten Gründen nicht als Zeuge zur Verfügung gestellt hat Allerdings wundern wir uns, warum die Staatsanwaltschaft Kassel im Jahr 2006 nicht konsequenter gegen die V-Männer von Andreas Temme vorgegangen ist. Insbesondere hätten die V-Leute zu nichtdienstlichen Umständen auch ohne Aussagegenehmigung vernommen werden können. Hier hätte insbesondere aufgeklärt werden können, ob und welche Art Andreas Temme private Kontakte zu seinen Quellen gehabt habe“; sagte Rudolph am Montag in Wiesbaden.

„Aus Sicht der SPD ist auch die unterschiedliche Wahrnehmung von Polizei und Staatsanwaltschaft nicht nachvollziehbar. Aus den Akten ist eindeutig ersichtlich, dass die Polizei sich in ihrer Ermittlungsarbeit durch das Landesamt für Verfassungsschutz massiv behindert gefühlt hat“, so der SPD-Politiker.