Nutzung des Schlosses Spangenberg wird durch schlechte Planungen erheblich verzögert

Die Beantwortung einer Kleinen Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Günter Rudolph macht deutlich, dass im Vorfeld der Sanierung des Schlosses Spangenberg die Dachkonstruktion nicht gutachterlich untersucht wurde, sondern erst nach den Sturmschäden im Sommer 2015 vorgenommen wurde.

Dies führt im Ergebnis dazu, dass der Schlossbetrieb erst ab dem Jahre 2017 erfolgen kann. Auch für den vorgesehenen Pächter verzögert sich die tatsächliche Nutzung des Pachtvertrages damit erheblich und dem Land Hessen entstehen Mietausfälle.

Insgesamt zeigen die Abläufe bei der Sanierung des Schlosses Spangenberg kein geordnetes Verfahren. Das Finanzministerium als oberste Dienstbehörde sollte dringend die Verfahrensabläufe im Hessischen Immobilienmanagement aufarbeiten und Veränderungen herbeiführen. Es ist daher sehr verständlich, dass man vor Ort mehr als verärgert über die verspätete Nutzung des Schlosses Spangenberg ist, zumal auch durch die spätere Nutzung des Schlosses ein finanzieller Schaden für das Land Hessen entstanden ist.