Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Hessen dringend notwendig

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph hat eine Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Hessen gefordert, da die auf rein wirtschaftlichen Erwägungen basierende Reform im ländlichen Raum zu erheblichen Fehlsteuerungen geführt habe. Das starke Ansteigen der Zahlen für die Inanspruchnahme im Rettungsdienst, auch bei lediglich leichten Erkrankungen, sei die Folge. Im Ernstfall ist der Rettungsdienst dann belegt, wenn es zu tatsächlichen Notfällen kommt.

Die SPD hat sich immer dafür eingesetzt, dass die Zusammenführung des ärztlichen Notdienstes und des Rettungsdienstes die bessere Alternative ist, dies sollte man auf jeden Fall noch einmal überprüfen. Im Rahmen einer Anfrage an die Hessische Landesregierung wurden viele Beschwerden von Bürger und Ärzten in Nordhessen über eine Verschlechterung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes aufgegriffen. Insbesondere wurden auf zu langen Anfahrtswegen zu den Patienten im flachen Land kritisiert.

Der Sozialminister sieht jedoch aus Sicht der Landesregierung derzeit keinen Handlungsbedarf. Angeblich seinen der Landesregierung auch keine Fälle von verspäteten Eintreffen der Notfallrettung mit Auswirkungen auf die Gesundheit der Patienten bekannt.

Für Rudolph ist die derzeitige Situation nicht hinnehmbar. Gemeinsam mit Landrat Winfried Becker wird er sich für eine Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Hessen einsetzen, für die die Kassenärztliche Vereinigung Hessen zuständig ist. Aufsichtsbehörde hierfür ist das Hessische Sozialministerium.