Als nicht hinnehmbar hat der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph die durch Änderungen im Dienstrecht entstehenden finanziellen Nachteile für hessische Polizistinnen und Polizisten bezeichnet, auf die die Gewerkschaft der Polizei in einer gestern veröffentlichten Resolution hingewiesen hat. Die hessischen Polizistinnen und Polizisten leisten gute Arbeit dafür gebührt ihnen Wertschätzung.
Die im schwarz-grünen Koalitionsvertrag manifestierten Sparmaßnahmen im Bereich der Beamtenbesoldung erschweren zusätzlich die Situation im gesamten öffentlichen Dienst. Allein der geplante Versuch, den Haushalt auf dem Rücken der Beamtinnen und Beamte zu konsolidieren, kann nur als abenteuerlich bezeichnet werden. Keine Polizistin und kein Polizist darf finanziell schlechter gestellt werden. Wir wollen, dass Polizistinnen und Polizisten das bekommen, was sie verdienen. Dies ist mehr, als nur warme Worte, sagte Rudolph am Donnerstag in Wiesbaden.
Dass zusätzlich noch eine finanzielle Benachteiligung der Beamtinnen und Beamten durch die Dienstrechtsmodernisierung entstehe, sei absolut inakzeptabel. Die insbesondere unter Personalmangel leidende hessische Polizei könne hier mit Recht auf mehr Anerkennung pochen. Die Hessische Landesregierung sei nun auf gefordert, die durch die Dienstrechtsänderungen entstandenen finanziellen Benachteiligungen zu beheben.