
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph hat bei einer Pressekonferenz am Donnerstag in Wiesbaden die Landesregierung für ihren mangelnden Willen zu mehr Transparenz in der öffentlichen Verwaltung kritisiert. Im Bund und in elf Bundesländer gibt es bereits Transparenz- oder Informationszugangsgesetze. Die Hessische Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben sich in der Vergangenheit hingegen immer wieder beharrlich geweigert anzuerkennen, dass ein moderner Staat sich nicht hinter seinem Informationsmonopol und seinem Herrschaftswissen verstecken darf. Vielmehr muss sie im Interesse einer transparenten, bürgeroffenen Verwaltung der Bevölkerung umfangreiche Informationsmöglichkeiten einräumen. Wir sind sicher, dass die SPD mit diesem Gesetzentwurf einen wichtigen Schritt in Richtung Transparenz und Demokratiestärkung geht. Dies ist in Hessen überfällig, sagte der SPD-Politiker.
Wir wollen damit die Bedeutung der Transparenz staatlichen Handelns für die demokratische Meinungs- und Willensbildung und für ein staatsbürgerliches Engagement verdeutlichen, sagte Rudolph. Man kann nicht auf der einen Seite immer wieder bürgerschaftliches Engagement und die Bereitschaft des Einzelnen, sich für die Gesellschaft einzusetzen, in Sonntagsreden einfordern und gleichzeitig der Bevölkerung den Informationsanspruch gegenüber staatlichen Stellen abschneiden. Die SPD knüpfe mit ihrer Initiative an eine seit vielen Jahren vertretene Forderung an und greife eine sozialdemokratische Gesetzgebungsinitiative aus dem Mai 2009 auf.
Der vorgelegte Gesetzentwurf gewähre grundsätzlich jedem einen Informationsanspruch gegenüber öffentlichen Stellen. Er sehe ein an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientiertes Zugangsverfahren vor und trage gleichzeitig den Bedürfnissen der öffentlichen Stellen Rechnung. Damit könnten sich die Interessierten zeitnah und ohne durch Gebühren und Auslagen abgeschreckt zu werden, ein Bild über staatliches Handeln und dessen Gründe verschaffen, so Rudolph. Außerdem solle der Hessische Datenschutzbeauftragte die Funktion des Beauftragten für Informationsfreiheit übernehmen. Wir haben unseren Gesetzentwurf aus dem Jahr 2009 weiterentwickelt und neuerlichen Entwicklungen in anderen Bundesländern angepasst. So sei beabsichtigt, die Barrierefreiheit des Informationszugriffs zu gewährleisten, die Möglichkeiten des Parlaments und des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit zusätzlich zu stärken und die Informationsverpflichtung der Landesregierung zu erweitern.
Rudolph erinnerte auch an den Appell des Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit und seiner Länderkollegen aus dem Jahr 2011. Sie hatten offensiv zu der Verabschiedung von gesetzlichen Regelungen über einen Informationszugang aufgefordert. Dies hatte sie damit begründet, dass die Verweigerungshaltung einzelner Landesregierungen zur Ungleichbehandlung der Bürger in den einzelnen Bundesländern führe. So könnten Bürgerinnen und Bürger aufgrund des Bundesinformationsfreiheitsgesetzes gegenüber den unter der gemeinsamen Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen stehenden Jobcentern einen Anspruch auf Informationszugang geltend machen. In den Bundesländern ohne Transparenzregelung könnten Jobcenter, die sich in ausschließlich kommunaler Trägerschaft befänden, eine Auskunft versagen. Dieser Widerspruch gelte auch in Hessen.
In dem mit großer Zustimmung beschlossenen Wahlprogramm habe sich die SPD ausdrücklich für mehr Demokratie und eine neue Kultur der Bürgerbeteiligung und der Transparenz ausgesprochen. Hierzu gehöre auch die Teilhabe an Informationen öffentlicher Stellen des Landes und der Kommunen.