
Die SPD-Landtagsfraktion hat anlässlich der mündlichen Anhörung zum Entwurf eines neuen Hundegesetzes der SPD ihre Forderung nach einer allgemeinen Pflicht zum kundigen Führen eines Hundes von Anfang an, gültig für alle Rassen, bekräftigt. Das Hessische Innenministerium zählt jedes Jahr rund 600 Beißvorfälle ungelisteter Hunde. Und das sind nur die gemeldeten Vorfälle. Die Dunkelziffer liegt um ein Vielfaches höher. Erst, wenn es zu einem ersten Biss gekommen ist, werden Halter zu einem Test der Führfähigkeit eingeladen und auf ihre Führungspflichten hingewiesen. Das ist unserer Meinung zu spät. Die Politik muss an dieser Stelle ihre ordnerische Verantwortung wahrnehmen, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph.
Daher schlage die SPD vor, dass es nicht um die Nachprüfung jahrelanger unauffälliger Hundehalter gehen solle, sondern in aller erster Linie um das Ziel, noch unkundigen Hundeinteressenten bei ihrer Entscheidung, ob Hund überhaupt und gegebenenfalls welcher Hund, fachkundig zu informieren sowie neuen Haltern vor Augen zu führen, dass der Hund als abhängiges Lebewesen qua Grundgesetz und die Öffentlichkeit in ihrem Sicherheitsanspruch ein Recht haben, von jedem Halter Halter- und Führungskompetenz zu erwarten.
Der Gesetzentwurf sieht eine Stärkung der Halterverantwortung, eine praktische Einweisung für Neuhundehalter, die Chip- und Registrierpflicht der Hunde sowie eine Haftpflichtversicherung vor.
Rudolph wies darauf hin, dass das neue Gesetz die Akzeptanz der Hundehaltung stärken will. Hessen ist hundefreundlich und soll mit Hilfe einer guten Verwaltung hundefreundlich bleiben. Millionen Hundefreunde haben es verdient, dass die schlechte Führung einzelner Hunde als menschliche Unverantwortlichkeit benannt und geahndet wird. Dies darf nicht auf Kosten der Hundehaltung und der Hunde insgesamt gehen. Schließlich ist Hundehaltung nicht weniger sozialnützlich als andere Hobbies und Sportarten.