
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion hat bei der Dritten Lesung des Spielhallengesetzes im Hessischen Landtag bekräftigt, dass auch nach der erneuten Beratung im Innenausschuss CDU und FDP nicht bereit seien, Veränderungen im Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Spielhallengesetz vorzunehmen. Jeden Monat würden in Hessen rund 18,5 Millionen Euro in Spielhallen verspielt. Dieser zunehmenden Glücksspielsucht und den daraus resultierenden Herausforderungen werde der vorgelegte Gesetzentwurf nicht gerecht. Einmal mehr drängt sich der Eindruck auf, dass die Landesregierung gegenüber den Lobbyisten aus der Automatenwirtschaft nachgegeben hat. Auch die fünfjährige Garantie des Bestandschutzes in angeblich nur begründeten Einzelfällen kann sie sogar 15 Jahre betragen wird dazu führen, dass in den nächsten Jahren weiter in unverantwortlicher Weise in Spielhallen gespielt werden darf, so Rudolph.
Nahezu alle Experten im Rahmen der durchgeführten Anhörung seien sich einig gewesen, dass die Möglichkeiten zum Spielen in Spielhallen deutlich eingeschränkt werden müssten, um die immer größer werdende Zahl von Spielsüchtigen einzudämmen. Das Spiel in Spielhallen muss deutlich unattraktiver gemacht werden. All diesen Anforderungen wird der vorgelegte Gesetzentwurf nicht gerecht. Die SPD-Fraktion wird daher diesen Gesetzentwurf ablehnen, weil er die Spielsucht und den daraus erwachsenden gesellschaftlichen Folgen nicht gerecht wird, so der Sozialdemokrat.