Günter Rudolph (SPD): Beamte des Landes Hessen haben Anspruch auf angemessene Besoldungserhöhung
Dritte Lesung Besoldungsgesetz
Der Parlamentarische Geschäftsführer Günter Rudolph hat am Donnerstag bei der Dritten Lesung des Beamtenbesoldungsgesetzes erneut bekräftigt, dass die hessischen Beamtinnen und Beamten Anspruch auf angemessene Besoldungserhöhungen hätten.
Diese müsse sich an der Tarifregelung der Tarifbeschäftigten orientieren. Alles andere bedeutet ein Sonderopfer für Beamtinnen und Beamte, sagte Rudolph. Die Tarifbeschäftigten erhielten Tariferhöhungen von 1,5 Prozent zum 1. April 2011 und 2,6 Prozent und zum 1. März 2012. Beamten hingegen werden die Gehälter erst zum Oktober 2011 um 1,5 Prozent und zum 1. Oktober 2012 um 2,6 Prozent erhöht. Deshalb fordere die SPD in der Dritten Lesung zum Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2011/2012 sowie zur Änderung des Hessischen Sonderzahlungsgesetzes, dass die Beamtenbesoldung dem Tarifrecht vollständig folgen solle.
Es ist nicht hinnehmbar, dass CDU und FDP die Beamten schlechter stellen wollen. Bereits in den letzten Jahren wurden die Beamten durch weniger Geld bei der Sonderzuwendung und dem Urlaubsgeld bestraft. Auch mit 42 Stunden müssen hessische Beamte deutschlandweit am längsten arbeiten, so Rudolph. Eine weitere Benachteiligung lehne die SPD ab und werde deshalb gegen den Gesetzentwurf stimmen.