In der Zweiten Lesung über den Gesetzentwurf der Linken zur Aufhebung des Bannmeilengesetzes hat der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion Günter Rudolph betont, dass das Parlament ungestört und ungehindert seine Beratungen durchführen können müsse. Das Bannmeilengesetz aufzuheben, ohne beispielsweise im Versammlungsgesetz entsprechende Verbotsnormen einzuführen, ist deshalb in der Sache nicht ausreichend und zu kurz gegriffen, sagte Rudolph am Mittwoch in Wiesbaden.
So habe auch der Bundestag zwar das Bannmeilengesetz abgeschafft, aber im Versammlungsgesetz für Berlin entsprechende Verbotsnormen eingeführt. Bereits die Anhörung im Innenausschuss des Landtags habe dies eindeutig ergeben, so dass als Konsequenz der Gesetzentwurf der Linken abzulehnen sei, so Rudolph.