Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph hat in der heutigen Plenardebatte erneut darauf hingewiesen, dass den hessischen Beamtinnen und Beamten die Besoldungserhöhung genauso zustehe, wie den hessischen Tarifbeschäftigten. Mit dem nun vorgelegten Entwurf der Änderung der Beihilfeverordnung kommt es zu erheblichen Mehrbelastungen für hessische Beamtinnen und Beamte und damit zu einem erneuten Wortbruch, sagte Rudolph bei einer Plenardebatte am Dienstag in Wiesbaden. Mit einem Entschließungsantrag fordere die SPD das Land Hessen daher auf, sich als fürsorglicher Dienstherr gegenüber seinen Beamtinnen und Beamten zu verhalten und den Entwurf der Beihilfeverordnung in der vorgelegten Form zurückzuziehen.
Zwar seien bei der Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro nun auch die Besoldungsgruppen A 3 bis A 11 aufgenommen worden. Es bleibe jedoch bei einer zeitlichen Verzögerung der Besoldungserhöhung. So müssten hessische Beamtinnen und Beamte im Jahr 2011 eine sechsmonatige und bei der Besoldungserhöhung und im Jahr 2012 eine siebenmonatige Nullrunde hinnehmen. Bereits seit 2009 haben CDU und FDP bei der Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamte Unterschiede gemacht. Es finde keine gemeinsame Tarif- und Besoldungspolitik statt. Dies ist unverantwortlich, so Rudolph.
Neben der längsten Wochenarbeitszeit Deutschlands würden hessische Beamtinnen und Beamte auch bei der Besoldungserhöhung benachteiligt. Deswegen lehne die SPD sowohl den Gesetzentwurf von CDU und FDP als auch die Änderungsvorschläge der GRÜNEN ab. Wir greifen daher in unserem Entschließungsantrag die geplante Änderung der Beihilfeverordnung auf. Nach dem vorliegenden Entwurf des Hessischen Innenministeriums ist insbesondere der Wegfall der so genannten Sachleistungsbeihilfe eine grobe Benachteiligung für diejenigen Beamtinnen und Beamte, die bisher freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung waren, erläuterte Rudolph. Diese solle bis zum 31. Dezember 2013 auslaufen. Hier können für Bedienstete monatliche Mehrkosten von 200 bis 300 Euro auflaufen.
Der heutige Ministerpräsident Bouffier hatte 2003 im Hessischen Landtag ausgeführt, dass den hessischen Beamtinnen und Beamten neben der Streichung des Urlaubsgeldes, der Reduzierung des Weihnachtsgeldes sowie der Verlängerung der Wochenarbeitszeit keine weiteren Belastungen zugemutet werden könnten.