Gesetz über kommunale Abgaben (KAG)

Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph die zum Teil hohen Zahlungsverpflichtung für Grundstückseigentümer aus der einmaligen Beitragserhebung zum Bau von Straßen kritisiert. Auch für die Kommunen bedeute die derzeitige Regelung einen großen Verwaltungsaufwand und mitunter auch viel Ärger. Deshalb habe die SPD einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. „Wir wollen mit dem neuen Paragraph 11 A des kommunalen Abgabengesetzes erreichen, dass Gemeinden und Städten durch Satzung bestimmen können, dass anstelle der Erhebung einmaliger Beiträge die jährlichen Investitionsaufwendungen für die Schaffung, Erweiterung und Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen nach Abzug des Gemeindeanteils als wiederkehrender Beitrag erhoben werden kann. Dies soll nur eine Option für die Kommunen sein und somit auf freiwilliger Basis erfolgen“, so der SPD-Politiker am Mittwoch in Wiesbaden.

„Aufgrund von Paragraph 11 des kommunalen Abgabengesetzes (KAG) gibt es zur Zeit die Möglichkeit, dass hessische Städte und Gemeinden die Grundstückeigentümer bei der Schaffung, Erweiterung oder Erneuerung öffentlicher Einrichtungen etwa Straßen über eine einmalige Beitragserhebung beteiligen können“, sagte Rudolph.

Andere Bundesländer wie Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen und Sachsen-Anhalt hätten bereits wiederkehrende Straßenausbaubeiträge beschlossen. Durch die Verteilung der entstehenden Aufwendungen auf nicht nur wenige, sondern auf alle Bürger einer Kommune, werde eine vergleichsweise geringere und gleich bleibende finanzielle Belastung erreicht. Sowohl der Hessische Städtetag, als auch der Städte- und Gemeindebund unterstützten den vorliegenden Gesetzentwurf, wenn er als Alternative zu einmaligen Beiträgen vorgeschlagen werde.

Die hessischen Kommunen wurden in den letzten Jahren von der Landesregierung an den Rand des finanziellen Ruins gebracht. Allein die jährlichen Kürzungen im Kommunalen Finanzausgleich um 340 Mio. Euro belasteten sie erheblich. „Deshalb brauchen die hessischen Kommunen Handlungsspielraum. Die kommunale Selbstverwaltung muss gestärkt und die Kommunen müssen finanziell besser, und vor allem verlässlich, ausgestattet werden“, so Rudolph