Aktuelle Stunde: Sportwetten

Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, hat während der Landtagsdebatte zur aktuellen Stunde bekräftigt, dass die SPD bei ihrer bisherigen Auffassung bleibt, dass auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 2010 die Aufrechterhaltung des staatlichen Spielmonopols zur Bekämpfung der Spiellust grundsätzlich zulässig ist. „15 von 16 Bundesländern verhandeln derzeit über einen Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielsstaatsvertrages. Dieser vorliegende Entwurf trägt insbesondere dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes Rechnung, dass bei der Neuordnung des Glückspielswesens in Deutschland in besonderer Weise dafür Sorge zu tragen ist, dass der Gefahr der Spielsucht ausreichend begegnet wird. Wir wollen eben nicht, dass private Anbieter Lotterien und Sportwetten ungehemmt durchführen können und dies ausschließlich zu Zwecken der Gewinnmaximierung“, sagte Rudolph am Donnerstag im Wiesbadener Parlament.

Im gegenwärtigen Stadium befinde sich dieser Entwurf in einem so genannten Notifizierungsverfahren. Es gebe noch keine „rote Karte“ von Seiten der EU. Das sei bei solchen Verfahren durchaus üblich, werden Fragen gestellt.

„Die Aufrechterhaltung des staatlichen Monopols ist aus unserer Sicht insbesondere nötig, um die Schutzfunktion hinsichtlich der Einhaltung zur Gewährleistung der Spielsucht zu ermöglichen“, sagte Rudolph. Der Landesgesetzgeber trage außerdem eine Verantwortung dafür, dass aus den erzielten Einnahmen wichtige gesellschaftlich relevante Bereiche, wie die des Sportes, der Kultur und des Denkmalschutzes und sozialen Bereichen, finanziell unterstützt werden könnten. Die Märkte, auch bei Sportwetten, dürften nicht unkontrolliert bleiben.

Die FDP forderte er auf, endlich aufzuhören, weiter ihre Klientelpolitik zu betreiben. „Der hessische Landtag, aber auch die Landesregierung, haben eine besondere Verantwortung und sollen sich dafür einsetzen, dass möglichst ein Glücksspielstaatsvertrag zustande kommt, der einerseits den Vorgaben der europäischen Rechtssprechung Rechnung trägt, andererseits aber auch fundamentale Länderinteressen berücksichtigt, wenn es darum geht, aus dem Bereich der Lotto-Toto-Einnahmen wichtige gesellschaftliche Bereiche zu unterstützen.“ Im Jahr 2009 seien aus Toto-Lotto-Einnahmen rund 20 Mio. Euro an den Landessportbund geflossen. Im Jahr 2010 waren es durch zurückgehende Einnahmen nur noch rund 18 Mio. Euro. Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege hat im Jahr 2009 5,3 Mio. Euro aus Lotto-Toto-Mitteln erhalten. Jahr 2010 nur 4,8 Mio. Euro. Auch das Land hat in 2010 nur noch 94 Mio. Euro erhalten. In 2009 waren es 100 Mio. Euro.

„Wenn solche Gelder nicht mehr gezahlt werden können, müsste das Land einspringen oder aber wichtige gesellschaftliche Bereiche können nicht mehr unterstützt werden“, so Rudolph. „Deswegen brauchen wir einen Glücksspielsstaatsvertrag und deswegen darf es keine ungehemmte Liberalisierung hinsichtlich der Durchführung von Lotterien und Sportwetten geben, so wie es die FDP will.“