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PRESSEMITTEILUNG:

03. November 2011
Innenausschuss

Zentrale Frage nach Bouffiers Rolle bei rechtswidrigem Freiheitsentzug weiter offen

„Die heutige Sitzung des Innenausschusses hat nachdrücklich gezeigt, dass dem Hessischen Landtag seit einem Jahr in Bezug auf den rechtswidrigen Freiheitsentzug des Gießener Politaktivisten B. zahlreiche Informationen vorenthalten werden,“ stellte heute die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Nancy Faeser fest.

Faeser wies darauf hin, dass man auch durch das Weglassen von Tatsachen verfälschende Antworten gegeben könne. So sei es natürlich für die Beurteilung des Gesamtvorgangs von großer Bedeutung, ob und in welchem Umfang der frühere Innenminister und heutige Ministerpräsident Volker Bouffier in die Abläufe um die rechtswidrige Gewahrsamnahme des B. involviert gewesen sei. „Innenminister Rhein räumt scheibchenweise immer nur das ein, was auf anderem Wege öffentlich geworden ist. Die zentrale Frage, wie der damalige Innenminister eingebunden war, ist immer noch offen.“

Erst seit einer Woche lägen insbesondere aufgrund der Berichterstattung der Frankfurter Rundschau Hinweise darüber vor, dass es am 9. Mai 2006 im Innenministerium eine Besprechung hochrangiger Polizeibeamter der Landesebene und des Polizeipräsidiums Mittelhessen gegeben habe, bei der es auch um den Einsatz eines Mobilen Einsatzkommandos (MEK) zur Observierung und die Möglichkeit des Unterbindungsgewahrsams des B. gegangen sei. „Innenminister Rhein hat viele Gelegenheiten verpasst, das Parlament darüber zu informieren.“

Völlig neu sei auch, dass die zuständige Bereitschaftsstaatsanwältin die Wiederfreilassung des B. nach Beendigung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen veranlasst habe und von der Polizei daraufhin der rechtswidrige viertägige Freiheitsentzug beim Amtsgericht beantragt worden sei.

All dies sei seit einem Jahr unbeantwortet und müsse deshalb ebenso aufgeklärt werden, wie der Umstand, dass von Seiten der Polizeiführung kein Anlass für Disziplinarverfahren gesehen werde und keine Verfahren eingeleitet worden seien, obwohl den Verantwortlichen bis heute nicht alle Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft vorlägen.